Name des Betriebsbereiches: Biogasanlage Ardestorf
Biogasanlage
Soltauer Chaussee 90
21614 Buxtehude-Ardestorf
Büro
Heiner Schönecke
Fliegenmoor 24
21629 Neu Wulmstorf
Kontakt:
Tel.: 04168 91 31 31
E-Mail: heiner.schoenecke@ardestorfer-bioenergie.com
Der genannte Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung. Es
liegt ein Betriebsbereich der unteren Klasse vor. Der zuständigen Behörde, dem
Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven in 27474 Cuxhaven, wurde die Anzeige
nach § 7 Absatz 1 der Störfallverordnung vorgelegt und sie wird über jede
störfallrelevante Änderung informiert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde für
die Anlage ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 StörfallV erstellt.
Tätigkeiten:
In dieser Biogasanlage werden nachwachsende Rohstoffe und tierische
Nebenprodukte (Gülle, Hühnertrockenkot) zu Biogas vergoren. In einem
geschlossenen Behälter werden die eingesetzten Stoffe unter Licht- und
Luftausschluss von Mikroorganismen vergärt. Die Mikroorganismen nutzen die
Energie der Biomasse zum Überleben und während des Verdauungsprozesses
entsteht dabei, ähnlich wie bei einer Kuh, das Biogas als Abfallprodukt. Es besteht
neben Methan vor allem aus Kohlenstoffdioxid und einem kleiner Teil
Schwefelwasserstoff. Von der Biomasse bleibt nach der Vergärung durch die
Mikroorganismen der Gärrest übrig. Dieser wird als hochwertiger Dünger auf die
Felder ausgebracht.
Das Biogas wird im Anschluss gereinigt und in einem Blockheizkraftwerk in Wärme
und Strom gewandelt.
Betreiberphilosophie:
Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Nachbarn hat beim Betrieb der Anlage oberste
Priorität. Dieses spiegelt sich in unserem ausführlichen Störfallkonzept wider, das
durch interne und externe Fachkräfte regelmäßig überprüft und kontrolliert wird.
Darin wurden getroffene Maßnahmen beschrieben, um Störfälle zu verhindern.
Mit dieser Information möchten wir nun Sie als Nachbarn über das richtige Verhalten
im Störfall informieren. Trotz aller denkbaren Sicherheitsvorkehrungen kann dieser
nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Störfallrelevante Stoffe im Betriebsbereich:
Sollte es zu einem Störfall kommen, kann aus dieser Anlage Biogas austreten.
Biogas ist entzündbar und kann in Verbindung mit Luft eine gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre bilden. Dieses kann zum Beispiel durch einen Funken
entzündet werden und explodieren. Die Hauptbestandteile sind Methan und
Kohlendioxid; in unterschiedlichen Konzentrationen. Nebenbestandteile sind
Schwefelwasserstoff, Ammoniak und andere gasförmige oder verdampfbare
Bestandteile. Bei höheren Konzentrationen wirkt Biogas erstickend. Biogas enthält
Schwefelwasserstoff (meist 0,01-0,4 Vol.-%) und kann zu akuter Toxizität beim
Einatmen führen. Es riecht je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern oder auch
stechend. In einem Havariefall können maximal 48.481 kg Biogas aus der Anlage
austreten.
Aufgrund der gegebenen Abstände zu den Nachbarn sind dort keine
gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Bränden, Explosionen oder sonstiges
Freisetzen von Biogas zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und
Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es
angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen.
Auswirkungen durch Explosionen oder Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das
Betriebsgelände beschränkt.
Verhalten im Notfall:
Im tatsächlichen Notfall werden Sie über Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr
und Polizei und über regionale Warnungen der Rundfunksender informiert.
- Bitte bleiben Sie dann in ihren Häusern und schließen Türen und Fenster.
- Vermeiden sie offenes Feuer, z.B. durch Zigaretten.
- Schalten Sie Ihr Radio ein und achten Sie auf die Durchsagen der Polizei.
- Blockieren Sie nicht die Telefonleitungen der Einsatzkräfte durch Rückfragen.
- Bleiben Sie dem Unfallort fern und halten Sie die Straßen und Wege für
Einsatzkräfte frei.
Die Biogasanlage wird gemäß § 16 StörfallV regelmäßig durch die zuständige
Behörde überwacht.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der Behörden fand am 15.02.2018 statt.
Ausführlichere Informationen bezüglich der Inspektion oder des
Überwachungsplanes können bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Kontakt zuständige Behörde: Tel.: 04721 50 62 00
E-Mail: poststelle@gaa-cux.niedersachsen.de
Aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema Störfall erhalten Sie auf der
Internetseite des Umwelt Bundesamtes (https://www.thru.de).
Elstorf, den 05.02.2021
Ardestorfer Bioenergie GmbH & Co. KG
Fliegenmoor 24
21629 Neu Wulmstorf